Handelsbedingungen

Artikel I - Eingangsbestimmung

  1. Diese allgemeine Geschäftsbedingungen, weiter nur „AGB“, regeln die Vertragsteilrechte und Pflichten zwischen Verkäufer (durch mouse-farm.eu Server) und Einkäufer (bei der Fernvertrag).
  2. Verkäufer ist tätig auf dem Grund der Gewererlaubnis vom Prager Stadtgericht, Abteil C, Einlage Nr. 119634, Firmename: Red Flame s.r.o., Sitz im Prag, Mezibranská 1579/4, 11000, IN: 27623491. Unternehmenstätigkeit fällt auf dem Verbraucherschutzabteil unter Tschechischer Geschäftsinspektion Aufsicht und auf dem Personaldatenschutzabteil unter Personaldatenschutzamt Aufsicht.
  3. Vertragsteilrechte und Pflichten regeln sich mit gesetzlichen Kaufsvertragmuster nach Anordnung § 588 und weiter zusammen mit An. § 612 und Gesetz Nr. 40/1964 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, mit weiteren Novellen, weiter nur „Bürgerliches Gesetzbuch“.
  4. Wenn Einkäufer der Verbraucher ist, das heisst Person, die nicht uternehmenstätig ist, regeln sich die Vertragsteilrechte und Pflichten dann auch mit An. § 52 und mit Bürgerliches Gesetzbuch.
  5. Wenn Einkäufer ein Unternehmer ist und bei der Vertragsbestätigung ist sichtbar, dass im Vertrag geht es um seiner Unterhmerstätigkeit, regeln sich die Vertragsteilrechte und Pflichten mit An. § 409 und Gesetz Nr. 513/1991 GBl., Handelsgesetzbuch mit weiteren Novellen, weiter nur „Handelsgesetzbuch“. In diesem fall regeln sich die Vertragsteilrechte und Pflichten nur mit dieser AGB, die nicht dem Kaufsvertragmuster nach Handelsgesetzbuch widerstehen.
  6. Fernkaufverträge sind bestätigt ohne physisches Vertragsteilbeisein durch elektronischen Mittel, das heisst durch Warebestellungssenden (Ware von www.mouse-farm.eu Server – Verkaufsserver, weiter nur „Server“) von Einkäufer und Bestellungsbestätigung von Verkäufer.
  7. Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer die Ware nach der Bestellung besorgen und abgeben zu Einkäufer. Einkäufer verpflichtet sich diese Ware zu übernehmen und der Verkaufspreis, die auf dem Server sichtbar sind, bezahlen und die AGB Bedingungen befolgen.
  8. Alle Ware ist mit den Namen, technischen Parameter, Charakteristik und auch Preis inkl. MwSt. bezeichnet. Bei allen Warensorten zeigt der Verkäufer, ob die Ware im Verkaufslager ist (oder nicht).
  9. Wäre bei der Ware einer Komerznachlass, gilt der Preis inkl. Komerznachlass. Komerznachlass ist nicht wegen Schädigung oder Abnutzung der ware gegeben und fällt nicht unter Artikel IV. in AGB.
  10. Die Ware liefert man mit gewählten Transporttyp, der im Mouse farm e-shop veröffentlicht ist. Postgebühr und Transportgebühr ist inviduell und ist immer mit Warenkaufpreis fakturiert.
  11. Serverbeitritt, Warendurchsuchung, Registration der neuen Kunde, Warenbestellung und andere Einkäuferstätigkeiten sind kostenlos.
  12. Warenangebot auf dem Server und Warenpreis (inkl. Nachlass) gilt ganzer Veröffentlichungszeit.

Artikel II - Kaufvertragschliessung und Warelieferung

A. Warensbestellung

  1. Einkäufer, der Ware von Verkäufer (dessen Angebot am Server ist) kaufen will, soll elektronische Bestellung ausfüllen und diese senden elektronisch zum Verkäufer.
  2. Bestellung dient als Entwurf des Kaufvertrags. Vertragsgegenstand ist die Ware in der Bestellung. Für Kaufsvertragzwecke ist das Warenangebot und Einkaufspreis auf dem Server in der Bestellungspunkt gültig. Einkaufspfreis heisst Preis inkl. MwSt. und diese kann um Kommerznachlass reduziert werden (im Fall, wenn der Komerznachlass im Bestellungszeit angebotet ist).
  3. Durch die Bestellungssendung bestätigt der Einkäufer, dass er mit AGB einverstanden ist und im vollem Umfang zustimmt mit AGB. Einkäufer soll ab Bestellungssendung AGB akzeptieren.
  4. Verkäufer sendet nach der Bestellungsannahme elektronische Antwort, wo er Bestellungsannahme bestätigt. Kaufsvertrag ist geschlossen im Moment, wenn der Einkäufer bekommt Bestellungsannahmebestätigung von Verkäufer.
  5. Verkäufer ist verpflichtet nach der Bestellungsannahme die Ware zu Einkäufer besorgen und abgeben. Verkäufer soll das machen in angemessener Frist, welche auf dem Warestand im Lager abhängig ist (näher Artikel II, B, Satz 2 in AGB).
  6. Einkäufer kann die Bestellung annullieren und soll das mit durch elektronische Post machen. Sendet man Bestellungsannullieren auf Verkaüfers e-mail Adresse. Bestellungsannullieren ist gültig nur wenn das Annullieren kommt bevor der Verkäufer die Ware zum Transport gibt. Mit Bestellungsannullieren läuft der Kaufsvertrag ab und die Teilnehmer sind verpflichtet die gegebene Leistungen zurückgeben.
  7. Wenn der Verkäufer die Ware nicht besorgt und gibt die Ware bis drei Monaten nach der Kaufsvertragabschluss, annulliert sich die Bestellung. Das bedeutet, dass annulliert man auch der Kaufsvertrag und die Teilnehmer sind verpflichtet die gegebene Leistungen zurückgeben.

B. Warelieferung, Eigentumsrechtübergang und Warenschadengefahr

  1. Verkäufer ist verpflichtet die Ware auf die Einkäufersadresse, die in der Bestellung steht.
  2. Verkäufer gibt besstelte Ware im möglichstkurztem Termin zum Transport zu Einkäufer.
  3. Einkäufer ist verpflichtet die besstelte Ware übernehmen.
  4. Im Fall, dass Einkaüfer die Ware wegen Gründe auf seiner Seite oder ohne Grund nicht übernehnem kann, dann annulliert sich die Verkäuferspflicht die Ware zu abgeben. Einkäufer ist verpflichtet die Verkäuferstransportkosten bezahlen. Das bedeutet, dass annulliert man auch der Kaufsvertrag und die Teilnehmer sind verpflichtet die gegebene Leistungen zurückgeben.
  5. Einkäufer ist verpflichtet die Einkaufspreis und eventuelle Postkosten bezahlen a) vorher durch Banküberweisung aufs Konto, dessen Nr. ist auf der Anzahlungsrechnung (und der gehörende variables Symbol schreiben) b) bar bei der Personalübernahme.
  6. Wareneigentumsrecht und Warenschadengefahr übernimmt der Einkäufer bei der Warenübernahme.
  7. Verkäufer liefert mit der Ware auch die Faktur, die auch als Lieferschein dient.
  8. Einkäufer ist verpflichtet die Ware und die Faktur nach der Übernahme kontrollieren und eventulle Schäden oder Differenzen gleich schrifltich zum Verkäufer senden. dass gilt hauptsächlich im Fall, wenn die Ware (Warenmenge) anders als in der Faktur ist oder die Faktur falsch ausgefüllt ist. Einkäufer ist verpflichtet die Mängel spezifizieren.

Artikel III – Vertragsteilrechte und Pflichte

  1. Wäre die Ware mit Post geliefert, hat der Einkäufer das Recht bis 14 Tage ab Warenbübernahme vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktretten. Über die Zeit hinaus fällt weg Einkäufersrecht von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktretten.
  2. Einkäufer ist verpflichtet den schriftlichen Vertragsrücktritt mit der Post auf die Verkäufersadresse senden (Artikel I, Satz 2, AGB) oder persönlich oder mit dem Überbringer liefern auf die Verkäufersadresse. Einkäufer soll in diesem Fall die Ware zurückgeben und Vertragsrücktrittbescheinigung liefern.
  3. Vertragsrücktritt ist ab Zurücknahme der Ware zum Verkäufer gültig.
  4. In der Vertragsrücktrittbescheinigung soll Einkäufer Bestellungsnummer schreiben und die Ware (Name, Menge) spezifizieren.
  5. Einkäufer, der von dem Kaufsvertrag einen Rücktritt gemach hat, soll übernommene Ware im origenellen Packung, unbeschädigt, ohne Benutzenmarken von Einkaüferswareübernahme bis Verkäuferswarezurückgabe und mit allem Zubehör und Dokumente, die der Einkäufer übernahm, ohne Faktur, zurückliefern. Als Schädigung in diesem Fall gilt auch grundlose Siegels-, Marken- und Herstellerslogoausschaltung aus der Ware.
  6. Bei der Einkäufersvertragrücktritt ist Verkäufer verpflichtet die Kaufspreis zurückgeben, die kann aber um (I) Verkäuferskosten, die mit Lieferung und nächstem Verkaufsbereiten zusammenhängen, (II) um Preisunterschied zwischen neue Ware und Preis, die diese Ware kostet als „Gebraucht“, wenn könnte die Ware nicht als neu verkauft werden.
  7. Verkäufer schreibt sofort einer Gutschein für Geldzurückgabe zum Einkäufer und den Gutschein sendet zum Einkäufer fürs Unterschreiben. Verkäufer gibt die Kaufspreis zu Einkäufer zurück mit dem Zahlungsauftrag auf Einkäuferskonto oder mit der Postanweisung auf die Einkäufersadresse, die in der Bestellung steht oder persönlich. Verkäufer soll das bis 14 Tage ab Gutscheinzustellung von Einkäufer tun.
  8. Wenn der Kaufsvertrag wegen Bestellungsannullieren von Einkäufer, der Bestellungsgültigkeitszeit ist abgelaufen oder Einkäufer übernimmt nicht die Ware, storniert ist (Artikel II, A, Satz 6, 7 und Artikel II, B, Satz 6 in AGB) und Einkäufer hat im voraus bezahlen mit dem Zahlungsauftrag auf Verkäuferskonto, ist der Verkäufer verpflichtet bis 2 Arbeitstage ab Vertragsannullieren die Kaufspreis mit dem Zahlungsauftrag auf Einkäuferskonto senden.

Artikel IV – Verkäufersschadenverantwortung und Warenbeanstandung

A. Waren- und Kaufvertragsidentitätverantwortung

  1. Verkäufer ist verantwortlich für die Warenqualität bei der Übernahme. Ware soll keine Mängel haben und soll die selbe wie im Vertrag sein. Die Ware ist ausgerichtet mit dem Vertrag wenn a) die Qualität und Nutzeigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschreibt oder hat die Qualität und Nutzeigenschaften, die kann man nach dem Werbung erwarten oder die bei dieser Ware üblich sind , b) entsprechend mit der Rechtsvorschrifte ist, c) ist in bestellte Menge, d) hat entsprechende Wiege und Grösse, e) entspricht dem Zweck, derem Verkäufer schreibt oder üblich ist.
  2. Hätte die Ware bei der Übernahme die Mängel, die widersprüchlich mit dem Kaufsvertrag sind (Artikel IV, A, Satz 1 in AGB), hat Einkäufer das Recht auf die kostenlose Warenaufbereitung bis zum Stand aus Kaufsvertrag. In diesem Fall hat Einkäufer Recht auf a) Warenwechsel oder Warenreparatur, wenn das nicht möglich ist, dann b) auf angemessener Warenachlass oder c) Vertragsrücktritt.
  3. Kaufsvertragwiderstand, der bei der Übernahme existiert, ist auch ein Widerstand, der zeigt sich im 6 Monate von Wareübernahme, wenn das der Sachlage nicht widersteht oder wenn man kein Gegenteil beweist.

B. Garantiemangelsverantwortung

  1. Verkäufer ist für Waremängel, die Kaufsvertragwiderstand bedeuten und die zeigen sich nach der Übernahme in der Garantiezeit, verantwortlich.
  2. Wenn die Ware mit Nachlass verkauft ist, gilt die Garantie nicht an die Mängel, wegen deren die Preis niedriger ist.
  3. Garantiezeit ist 24 Monate, wenn Verkäufer eine längere nicht bestimmt.
  4. Garantiezeit läuft ab Einkäuferswareübernahme. Wenn die Ware anderer Unternehmer als Einkäufer ins Betrieb gibt, läuft die Garantiezeit ab Inbetriebnahme, wenn die Ware ins Betrieb bestellte der Einkäufer spätestens bis drei Wochen von Wareübernahme und hat die notwendige rechtzeitige Mitarbeit erteilt.
  5. Garantiezeitlauf unterbricht sich bei der Warenreparaturzeit. Beim Warenwechsel unterbricht sich die Garantiezeit nicht, aber ab Lieferung der neuen Ware läuft eine neue Garantiezeit.
  6. Garantie bezieht sich nicht an a) Warenabnutzung von üblichen Gebrauch, b) nicht fachgemässene Manipulation oder Benutzen bei Bedingungen, die im Widerstand mit Herstellershinweis sind.
  7. Faktur, die mit der Ware geliefert ist, dient auch als Garantieschein bei eventueller Reklamation.
  8. Wenn reklamierter Mangel behebbar ist, hat Einkäufer Recht auf a) kostenlose, rechtzeitige Reparatur, b) Warenwechsel oder Warenteilwechsel, wenn das nicht möglich ist, dann auf c) angemessener Warenachlass.
  9. Wenn reklamierter Mangel unbehebbar ist und man kann die Ware nicht normal benutzen, hat Einkäufer Recht auf a) Warenwechsel oder b) Vertragsrücktritt.

C. Warenbeanstandung

  1. Einkäufer soll die Ware reklamieren biem Verkäufer.
  2. Einkäufer kann die Ware reklamieren schriftlich, mit Sendung auf die Verkäufersbetriebsadresse, welche in Artikel I, Satz 2 in AGB geschrieben ist.
  3. Warenmangel, auf die sich die Garantie bezieht, soll Einkäufer reklamieren in Garantiezeit (Artikel IV, B, Satz 4 in AGB).
  4. Einkaüfer ist verpflichtet mit der Warenmangelreklamation auch die Ware zeigen und eine Mangelbewertungsdurchsuchung ermöglichen. Reklamierte ware soll in origineller Packung sein, im vollen Stand mit Zubehör und Dokumenten. Einkäufer soll bei der Reklamation auch die Faktur zur Ware zeigen.
  5. Einkäufer soll in der Reklamation die Bestellungsnummer und Warename schreiben, Mangel die reklamiert ist spezifizieren. Verkäufer ist verpflichtet in der Reklamation einführen, was er fordert.
  6. Verkäufer ist verpflichtet die Reklamation sofort lösen, maximal bis 1 Monat von Reklamationzustellung oder reklamierte Warenübernahme (Artikel IV, C, Satz 5 in AGB).
  7. Wenn die Reklamation begründet ist, fordert Verkäufer in der Frist von vorigem Absatz den Einkäufer, um der sich die reparierte oder gewechselte Ware abholt oder sendet der Verkäufer die Ware mit der Post auf die Einkäufersadresse (Postkosten zahlt Einkäufer).
  8. Wenn der Verkäufer die Reklamation verkennt, soll das zu Einkäufer bekanntmachen in der Frist von Satz 9. Mit der Reklamationsnichanerkennung soll Verkäufer zu den Einkäufer senden wieviel die Warenreparatur oder Warenwechsel kostet.
  9. Einkäufer ist verpflichtet sofort nach der Reklamationsnichanerkennung sagen, ob er Warenreparatur oder Warenwechsel gegen Entgeld will, andererseits ist dann Einkäufer verpflichtet die Ware in selber Frist abholen oder sagen, wohin die Ware gesendet werden soll. Die Kosten mit der Zurücknahme der Ware zählt der Einkäufer.

Artikel V - Personaldatenschutz

  1. Verkäufer arbeitet mit Einkäuferspersonaldaten nur wegen der Rechte und Pflichten, die aus der Kaufvertrag entstehen.
  2. Anderes kann man die Einkäuferpersonaldaten nur mit dem Einkäufersverständnis benutzen. Einkäufer ist mit der Arbeit mit personaldaten einverstanden bei dem neuen Serversregistration und gibt automatische Zustimmung zu dieser Datenarbeit. Auch in diesem Fall soll Verkäufer benutzen die Daten nur zum Warenangebot- u.a. Geschäftsmitteilungsenden durch e-mail. Das gilt nicht im Fall, wenn Einkäufer gibt kein Zustimmung dazu.
  3. Verkäufer kann die Einkäufersdaten nicht zu dritten Personen erteilen.

Artikel VI - Schlussbestimmmungen

  1. Vertragsteilrechte und Pflichten regeln sich mit diesem AGB und diesen sind gültig in der Zeit der Einkäufersbestellung.
  2. An andere Rechte und Pflichten, die nicht in der AGB sind, gelten die allgemeine Rechtsnormen vor allem aus Bürgerlichem Gesetzbuch